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 0521 - 91 51 54 91  Muerfeldstraße 14, 33719 Bielefeld
Praxis Marshall

Cannabistherapie

Cannabistherapie im medizinischen Kontext – ärztliche Begleitung, Prüfung und Verlaufskontrolle 

Cannabistherapie – ärztlich verantwortete Therapieführung

Die Cannabistherapie stellt in der Praxis Marshall einen eigenständigen ärztlichen Leistungsbereich dar, der auf einer strukturierten medizinischen Prüfung, einer klaren ärztlichen Indikationsstellung und einer fortlaufenden Therapieführung basiert. Die Behandlung erfolgt nicht als isolierte Maßnahme, sondern als integraler Bestandteil einer ärztlich gesteuerten Gesamtbehandlung.

Im Rahmen der Cannabistherapie übernimmt der behandelnde Arzt die vollständige medizinische Verantwortung für die therapeutische Einordnung, die Steuerung des Behandlungsverlaufs sowie die fortlaufende Bewertung der medizinischen Vertretbarkeit. Grundlage der Leistung ist eine umfassende ärztliche Analyse der bestehenden Erkrankungen, der bisherigen Therapiehistorie sowie der aktuellen gesundheitlichen Belastungssituation des Patienten.

Die ärztliche Leistung umfasst insbesondere die Prüfung, ob eine Behandlung mit cannabisbasierten Arzneimitteln im konkreten Einzelfall medizinisch angezeigt ist, die Festlegung der therapeutischen Zielsetzung sowie die kontinuierliche Überwachung des Therapieverlaufs. Die Therapie wird dabei nicht statisch festgelegt, sondern fortlaufend ärztlich überprüft und – sofern medizinisch erforderlich – angepasst oder beendet.

Ein wesentlicher Bestandteil der Cannabistherapie ist die strukturierte ärztliche Verlaufskontrolle. Diese dient der Bewertung des therapeutischen Nutzens, der Erfassung möglicher Nebenwirkungen sowie der medizinischen Beurteilung, ob die Fortführung der Behandlung weiterhin gerechtfertigt ist. Die ärztliche Steuerung erfolgt dokumentiert, nachvollziehbar und unter Beachtung der geltenden medizinischen und rechtlichen Anforderungen.

Die Cannabistherapie wird in der Praxis Marshall ausschließlich indikationsbezogen und patientenindividuell geführt. Sie ist nicht auf eine kurzfristige Intervention ausgerichtet, sondern auf eine kontrollierte, medizinisch verantwortbare Therapiebegleitung. Dabei werden bestehende Begleiterkrankungen, parallele Medikation sowie relevante psychosoziale Faktoren systematisch in die ärztliche Entscheidung einbezogen.

Die Leistung richtet sich an Patientinnen und Patienten, bei denen eine konventionelle Therapie entweder ausgeschöpft ist oder nicht den gewünschten therapeutischen Erfolg erzielt hat und bei denen eine ärztlich verantwortete Cannabistherapie als Teil eines strukturierten Behandlungsansatzes in Betracht kommt. Die ärztliche Begleitung erfolgt mit dem Anspruch, eine medizinisch tragfähige, kontrollierte und rechtlich saubere Therapie sicherzustellen.

Die Cannabistherapie wird durch Jack-Michael Marshall, Facharzt für Anästhesie, am Standort Bielefeld durchgeführt und ärztlich verantwortet.

Voraussetzungen für eine ärztlich begleitete Cannabistherapie

Eine ärztlich begleitete Cannabistherapie setzt eine belastbare medizinische Grundlage voraus. Die Behandlung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn konventionelle Therapieansätze ausgeschöpft sind oder nicht den gewünschten therapeutischen Effekt erzielt haben. Maßgeblich ist stets eine individuelle ärztliche Prüfung unter Berücksichtigung des konkreten Krankheitsbildes und der bisherigen Behandlungshistorie.

 

Die Entscheidung über die medizinische Vertretbarkeit einer Cannabistherapie erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Indikationsstellung und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Erstvorstellung und ärztliches Anamnesegespräch

1. Persönliche Vorstellung in der Praxis

Voraussetzung für die Aufnahme einer Cannabistherapie ist ein ausführliches persönliches Anamnesegespräch in der Praxis.

Eine rein telefonische oder schriftliche Beurteilung ist hierfür nicht ausreichend.

Das Erstgespräch dient der umfassenden medizinischen Einschätzung sowie der ärztlichen Einordnung, ob eine Cannabistherapie im individuellen Fall in Betracht kommt.

2. Erforderliche Unterlagen

Zum Ersttermin sind relevante medizinische Unterlagen vorzulegen, insbesondere ein aktueller Arztbrief mit gesicherter Diagnose. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die ärztliche Bewertung des bisherigen Therapieverlaufs und der medizinischen Ausgangssituation.

Eine Überweisung ist nicht erforderlich und für die Durchführung der Cannabistherapie nicht ausreichend.

Darüber hinaus ist ein gültiger Personalausweis zum Termin vorzulegen.

Ärztliche Aufklärung und Therapiekonzept

Im Rahmen des Erstgesprächs erfolgt eine umfassende ärztliche Aufklärung über die Möglichkeiten, Grenzen und den strukturellen Ablauf einer Cannabistherapie. Bestandteil der ärztlichen Leistung ist die Einordnung der Therapie in den bestehenden Behandlungszusammenhang sowie die Festlegung eines medizinisch vertretbaren Therapiekonzepts.

 

Die Cannabistherapie wird nicht schematisch durchgeführt, sondern auf Grundlage der individuellen gesundheitlichen Situation des Patienten ärztlich geplant, gesteuert und kontrolliert.

Kontaktaufnahme und organisatorische Hinweise

Kontaktaufnahme

Für Anfragen im Zusammenhang mit der Cannabistherapie nutzen Sie bitte ausschließlich folgende E-Mail-Adresse:

Y2FubmFiaXN0aGVyYXBpZUBwcmF4aXMtbWFyc2hhbGwuZGU=@invalid

Zur effizienten Bearbeitung von Anfragen wird empfohlen, vorrangig das auf der Website bereitgestellte Kontaktformular zu nutzen. Anfragen, die über das Kontaktformular eingehen, werden strukturiert erfasst und daher bevorzugt sowie zeitnah bearbeitet.

Die Nutzung des Kontaktformulars erleichtert eine geordnete ärztliche Vorprüfung des Anliegens und trägt zu einer beschleunigten Rückmeldung bei. Anfragen über andere Kontaktwege können demgegenüber eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen.

Organisatorische Informationen

Bitte schildern Sie Ihr Anliegen sachlich, vollständig und möglichst präzise, damit eine strukturierte ärztliche Einordnung Ihres Anliegens erfolgen kann. Für die medizinische Vorprüfung ist es hilfreich, wenn relevante Informationen zum Krankheitsbild, zu bisherigen Behandlungen sowie zu bereits erfolgten Therapieversuchen in angemessener Form dargestellt werden.

Im auf der Website bereitgestellten Kontaktformular besteht die Möglichkeit, medizinische Unterlagen bereits bei der Anfrage hochzuladen. Die Übermittlung vorhandener Arztbriefe, Befunde oder sonstiger relevanter Dokumente erleichtert die ärztliche Vorprüfung erheblich und trägt zu einer beschleunigten Bearbeitung Ihres Anliegens bei. Unvollständige oder rein allgemein gehaltene Anfragen können demgegenüber zu Rückfragen und damit zu Verzögerungen im Ablauf führen.

Eine strukturierte und vollständige Kontaktaufnahme unterstützt eine effiziente organisatorische Bearbeitung und ermöglicht eine zeitnahe ärztliche Rückmeldung.

Hinweis für Patienten

  • Abrechnung und Praxisform

    Abrechnung und Praxisform

    Die Praxis Marshall wird als Privat- und Selbstzahlerpraxis geführt.

    Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen erfolgt nicht. Sämtliche ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit der Cannabistherapie sind daher vom Patienten selbst zu tragen.

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Praxis Jack-Michael Marshall
Facharzt für Anästhesiologie

 0521 - 91 51 54 91  Muerfeldstraße 14, 33719 Bielefeld

Termine

Termine werden ausschließlich nach individueller Vereinbarung vergeben.

Freie Sprechstunden werden von der Praxis aus organisatorischen Gründen nicht angeboten.

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Sämtliche Inhalte dieser Webseite, einschließlich Texte, Bilder und grafischer Darstellungen, unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Rechteinhabers.

Stand: 08.01.2026

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